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Zum Verbot der „Hizb Allah“

30. April 2020/in Innere Sicherheit, Neues aus Berlin, Standpunkte

Ich begrüße das Betätigungsverbot gegen die „Hizb Allah“ sehr. Seit ihrer Gründung sät die Organisation Hass gegen Israel. Mit Terror und Propaganda bekämpft sie das Existenzrecht Israels. Sie tut dies nicht nur im Nahen Osten. Ihre Anhängerinnen und Anhänger haben in der Vergangenheit immer wieder auch in Deutschland und Berlin zum Kampf gegen Israel aufgerufen. Solche Aktivitäten tolerieren wir nicht. Antisemitismus und Israelhass haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Jeder muss mit einer deutlichen Reaktion des Staates rechnen, wenn er sich gegen zentrale Werte unserer Verfassung stellt, durch seine Handlungen Gewalt ermöglicht und gegen das friedliche Zusammenleben der Völker agiert.

Es ist mir wichtig, an dieser Stelle ganz klar zwischen den gläubigen Musliminnen und Muslimen und den Anhängern und Unterstützern der Terrororganisation „Hizb Allah“ zu unterscheiden. Das Verbot richtet sich ausschließlich gegen letztere. Ich habe ein solches Verbot schon lange gefordert und bin froh, dass den Aktivitäten der „Hizb Allah“ in Deutschland nun ein Ende gesetzt wurde.

Mein Dank gilt an dieser Stelle ausdrücklich allen Mitarbeitenden meiner Behörde, die an den Maßnahmen mitgewirkt haben. Auch den Einsatzkräften der Polizei Berlin danke ich sehr.

Schlagworte: Antisemitismus, Extremismus, Terrorismus, Verfassungsschutz
https://andreas-geisel.de/wp-b71fe-content/uploads/2018/04/IMG_185322222-1.jpg 1333 2000 Andreas Geisel https://andreas-geisel.de/wp-b71fe-content/uploads/2024/10/Logo_final-Kopie.png Andreas Geisel2020-04-30 10:26:002024-10-30 12:43:59Zum Verbot der „Hizb Allah“
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