Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den AfD-„Flügel“ für rechtsextrem erklärt
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat mit seiner Entscheidung, die AfD-Teilorganisation „Der Flügel“ als gesicherte rechtsextremistische Bestrebung einzustufen, klargemacht, dass die Positionen des „Flügels“ mit den zentralen Werten unserer Verfassung unvereinbar sind. Das begrüße ich uneingeschränkt. Wir müssen endlich Ross und Reiter benennen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der permanenten Hetze von „Flügel“-Protagonisten gegen Geflüchtete, Migranten aber auch Repräsentanten der Demokratie. Diese Hetze hat maßgeblich dazu beigetragen, den öffentlichen Diskurs in unserer freiheitlichen Gesellschaft zu vergiften. Wie dieses Gift wirkt, haben die schrecklichen, rassistisch motivierten Anschläge der letzten Monate gezeigt.
Unsere Sicherheitsbehörden müssen alles tun, um diese Entwicklung zu stoppen. Mit der Beobachtung des „Flügels“ durch das BfV macht der Staat sehr deutlich, dass er sehr konsequent gegen jede Form des Rechtsextremismus vorgeht. Die heutige Entscheidung ist ein deutliches Signal an die AfD. Die Partei wird sich entscheiden müssen, wieviel Raum und Einfluss sie einer rechtsextremistischen Teilorganisation in ihren eigenen Reihen einräumen will. Je länger die Positionen und Aktivitäten des „Flügels“ toleriert oder gar unterstützt werden, umso drängender stellt sich auch die Frage nach der Vereinbarkeit der Gesamtpartei mit der Verfassung.