Fahrradstreifen der Berliner Polizei jetzt stadtweit im Einsatz
Die Sicherheit und der Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer spielt für uns alle eine große Rolle. In diesem Zusammenhang hat sich die Fahrradstaffel bewährt. Mit den zusätzlichen Fahrradstreifen sind wir ab sofort auch in den Außenbezirken unterwegs. Die deutliche personelle Aufstockung leistet einen aktiven Beitrag, um die Verkehrssicherheit in unserer Stadt zu erhöhen.
Seit fast sieben Jahren sind Berliner Polizistinnen und Polizisten im Rahmen der Verkehrsüberwachung auch auf Fahrrädern im Einsatz. Was im Sommer 2014 mit dem Start der Fahrradstaffel im Probebetrieb in der Innenstadt begann, wurde schnell zum Erfolgsmodell der täglichen Polizeiarbeit, von dem ab sofort die gesamte Stadt profitieren wird.
Zum Teil bereits seit Januar sind die heute auf dem Olympischen Platz vorgestellten und speziell geschulten neuen Fahrradstreifen auf der Straße im Einsatz. Die derzeit 54 Polizeikräfte versehen ihren Dienst ganzjährig in den Abschnitten der Direktionen 1 (Nord), 2 (West), 3 (Ost) und 4 (Süd). Sie ergänzen und unterstützen damit die Arbeit der derzeit 34 Beamtinnen und Beamten der Fahrradstaffel, die bisher vornehmlich in der City-Ost, an Unfall-Schwerpunkten in Friedrichshain-Kreuzberg und in Teilen Neuköllns zum Einsatz kam. Bis Ende 2023 soll sich die Zahl der radelnden Einsatzkräfte auf 160 nahezu verdoppeln, wobei geplant ist, dass die dann 100 Polizistinnen und Polizisten der Fahrradstaffel das gesamte Gebiet des inneren S-Bahnrings einschließlich des örtlichen Bereichs der Direktion 5 (City) abdecken.
Die neu eingeführten Fahrradstreifen der anderen Direktionen orientieren sich nicht nur mit ihrer grellgelben Einsatzkleidung an der Fahrradstaffel, sondern auch hinsichtlich ihrer Arbeitsschwerpunkte. Die Hauptaufgabe der besonders repräsentativen Polizeieinheit ist die Überwachung des Straßenverkehrs mit ganz überwiegendem Bezug zum Verhalten von und gegenüber Radfahrenden. Ein besonderes Augenmerk richten die Streifen dabei unter anderem auf das verkehrswidrige Befahren von Gehwegen durch Radfahrende sowie die Überwachung des Verhaltens von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern beim Rechtsabbiegen gegenüber parallel fahrendem Radverkehr.