Das LADG ist kein Gesetz gegen die Polizei

Das LADG ist kein Gesetz gegen die Polizei. Es ist ein Gesetz gegen Diskriminierung. Idealerweise werden wir das Gesetz nicht brauchen, weil sich alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an die Gesetze halten und ohne zu diskriminieren ihre Arbeit tun. Sollte es aber zu Verfehlungen Einzelner kommen, haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, hierfür Schadensersatz gegenüber dem Land Berlin einzuklagen. Die Dienstpflichten der in Berlin eingesetzten Beamtinnen und Beamten ändern sich durch das LADG nicht.

Pressemitteilung vom 25.06.2020

Artikel auf tagesspiegel.de vom 25.06.2020