Innenministerkonferenz beschließt Maßnahmen gegen queerfeindliche Gewalt
Ich begrüße den Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) zur Bekämpfung queerfeindlicher Gewalt. Mit diesem Beschluss senden wir ein klares Signal der Unterstützung in die queere Community. Wir müssen die Opfer ernst nehmen und die Motivation der Täter klar benennen. Mit dem heutigen Beschluss haben wir wichtige Grundlagen dafür gelegt. Ich bin der Innenministerkonferenz dankbar, dass sie sich so einhellig hinter den Vorschlag des Landes Berlin gestellt hat.
Die IMK hat Angriffe auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) auf das Schärfste verurteilt. Die Innenministerinnen, Innenminister und -senatoren der Länder unterstrichen die gesamtgesellschaftliche Bedeutung und Notwendigkeit der konsequenten Bekämpfung dieser Form der Hasskriminalität. Wir müssen die Opfer und die tatsächlichen Ausmaße der Gewalt und Hetze gesellschaftlich sichtbarer machen. Jede Straftat hat physische und psychische Folgen für die Opfer.
Ebenso unterstütze ich die „Stuttgarter Erklärung gegen Hass und Hetze“, die die IMK in der Stuttgarter Synagoge abgegeben hat. Wir erleben eine beispiellose Verrohung im gesellschaftlichen und zwischenmenschlichen Umgang. Vor allem in der anonymen Schattenwelt des Internets wird enthemmt gehetzt, gepöbelt und gedroht. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie diese toxische Mischung aus Hass, Rassismus und Intoleranz in unser Leben sickert. Wir müssen deshalb entschieden mit allen Mitteln des Rechtsstaates tätig werden. Dass die Stuttgarter Erklärung in der Synagoge der Stadt abgegeben wurde, ist ja kein Zufall. Die Ausgrenzung und Abwertung von Einzelnen oder ganzen Bevölkerungsgruppen dürfen wir niemals tolerieren. Wir wissen in Deutschland sehr genau, wohin Menschenverachtung führen kann.
Die IMK schlägt ein unabhängiges Expertengremium aus Wissenschaft und Praxis vor, das unter Einbindung von Fachverständigen aus der LSBTI-Community konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten soll, wie die Bekämpfung queerfeindlicher Gewalttaten weiter verbessert werden kann. Folgende Punkte sollen dabei u.a. in den Blick genommen werden:
· Überprüfung bestehender Programme zur Aus- und Fortbildung bei den Polizeien des Bundes und der Länder
· weitere Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden für die Opfer von homophober und transfeindlicher Gewalt
· Überprüfung der statistischen Erfassung von Fällen der Hasskriminalität gegen LSBTI im „Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK), insbesondere mit Blick auf eine weitere opferbezogene Ausdifferenzierung
· Prüfung weiterer Maßnahmen zur Aufhellung des Dunkelfeldes,
· Verdeutlichung LSBTI-feindlicher Hintergründe von Straftaten in polizeilichen Veröffentlichungen
· Überprüfung bestehender Ansätze zur Prävention der Polizeien des Bundes und der Länder und anderer Träger
· Prüfung der ausdrücklichen Aufnahme LSBTI-feindlicher Beweggründe und Motive in § 130 StGB sowie § 46 StGB.
Seit knapp drei Jahrzehnten gibt es bei der Polizei Berlin hauptamtliche Ansprechpersonen für LSBTI, seit 2006 zusätzlich eine Ansprechpartnerin für die Belange lesbischer Frauen. LSBTI-feindliche Gewalt ist in Berlin bereits fester Bestandteil der polizeilichen Lehr- und Studienpläne. Die Hauptstadt weist als bislang einziges Bundesland LSBTI-feindliche Straf- und Gewalttaten im PMK-Jahresbericht gesondert aus. Hinzu kommt die konzentrierte Bearbeitung aller LSBTI-feindlichen Straftaten im Fachkommissariat für Hasskriminalität beim Polizeilichen Staatschutz des LKA Berlin. Das führt zu Fachkompetenz und sensiblem Umgang mit den Opfern.