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Berliner Abgeordnetenhaus beschließt den Mietendeckel

3. Februar 2020/in Abgeordnetenhaus, Berliner Politik, Mieten und Wohnen, Neues aus Berlin

Am 30.01.2020 beschloss das Abgeordnetenhaus von Berlin das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung – besser bekannt als der Berliner Mietendeckel. Damit verschaffen wir dem Berliner Mietenmarkt eine Atempause.

Die wichtigsten Punkte zum Berliner Mietendeckel:

  • Mietenstopp: Die Mieten werden in Berlin für fünf Jahre auf den Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren, Mieterhöhungen sind ab sofort nicht mehr erlaubt.
  • Es werden Mietobergrenzen eingeführt. Bei Wiedervermietung gilt grundsätzlich die Vormiete. Falls die Vormiete höher ist, gilt die Mietobergrenze.
  • Mietsteigerungen nach Modernisierungen werden auf maximal 1 €/m² begrenzt. Alle höheren Mietsteigerungen müssen genehmigt werden. Wir wollen keine Luxusmodernisierungen: Modernisierungen sollen vor allem für die Barrierefreiheit und die energetische Sanierung gemacht werden.
  • Neubauwohnungen sind ausgenommen: Der Mietendeckel gilt für alle Wohnhäuser, die erstmals vor 2014 bezogen wurden.
  • Stark überteuerte Mieten können ab November 2020 bis auf 120 Prozent der Mietobergrenze abgesenkt werden. Dabei wird die Lage der Wohnung durch Zu- und Abschläge berücksichtigt.
  • Besonders niedrige Mieten dürfen bei Wiedervermietung um maximal 1 €/m² auf höchstens 5,02 €/m² erhöht werden.
  • Die Rechte der Mietenden sind ohne Antrag wirksam. Verstöße durch Vermietende können beim Bezirk angezeigt werden. Es drohen Strafen von bis zu 500.000 €.
  • Härtefall-Ausnahmen zum Schutz der Klein-Vermieterinnen und -Vermietern sind vorgesehen, um dauerhafte Verluste zu vermeiden.

Die Mieten in Berlin sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Laut dem Berliner Mietenspiegel wuchs die durchschnittliche Miete von 2000 bis 2019 um 58,5 Prozent. Im Verhältnis von Einkommen zu Mietbelastung liegt Berlin bundesweit zusammen mit München an der Spitze. Die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum ist deshalb akut bedroht.

Berlin muss Bauen, Kaufen, Deckeln

Der Mietendeckel wird kein Allheilmittel gegen zu hohe Mieten sein – er ist eine von vielen notwendigen Maßnahmen. Wir müssen bauen, kaufen und deckeln: Mehr bezahlbare Mietwohnungen bauen, den städtischen Wohnungsbestand durch gezielte Ankäufe vergrößern und die Mieten stärker regulieren – im Bezirk, auf Landes- und auf Bundesebene.

In unserer dreigliedrigen Strategie für mehr bezahlbaren Wohnraum in Berlin haben wir mit der Entscheidung des Abgeordnetenhauses für den von der SPD vorgeschlagenen Mietendeckel einen Meilenstein erreicht. Mit Hilfe dieser neuen Regelungen sollen die Mieterinnen und Mieter deshalb gezielt entlastet und bezahlbare Mieten gesichert werden. Wir betreten mit dem Mietendeckel juristisches Neuland und machen deutlich, dass wir an der Seite der Millionen Berliner Mietenden stehen.

Schlagworte: Miete, Mietendeckel, Wohnen, Wohnungspolitik
https://andreas-geisel.de/wp-b71fe-content/uploads/2020/02/2020_02_03_Mietendeckel.jpg 960 768 Andreas Geisel https://andreas-geisel.de/wp-b71fe-content/uploads/2024/10/Logo_final-Kopie.png Andreas Geisel2020-02-03 13:27:402024-10-30 12:46:58Berliner Abgeordnetenhaus beschließt den Mietendeckel
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