Vorkaufsrechte stärken – Berlin und Hamburg bringen gemeinsam Entschließungsantrag zur Änderung des Baugesetzbuchs in den Bundesrat ein
Die Frage des Vorkaufsrechts ist keine Frage, die nur Berlin oder Hamburg betrifft. Sie ist eine bundesweit relevante Frage, weil von ihr abhängt, wie der Staat die Mieterinnen und Mieter schützen kann. Nicht jeder private Käufer einer Wohnimmobilie kommt mit bösen Absichten, aber die Erfahrung zeigt, dass gerade in angespannten Wohnungsmärkten immer wieder spekulative Immobiliendeals getätigt werden, deren Kosten am Ende die Mieterinnen und Mieter zahlen. Deshalb machen wir uns gemeinsam mit Hamburg dafür stark, dass das Baugesetzbuch an dieser Stelle zum Wohl der Allgemeinheit geändert wird.
Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier.