Migration ist Teil der Berliner DNA.

Berlin ist eine offene und tolerante Metropole, die Menschen aus aller Welt willkommen heisst und die allen hilft, die auf Hilfe angewiesen sind. Ich stehe für eine humanitäre Migrationspolitik. Als erstes Bundesland schaffen wir im Vorgriff auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein Landesamt für Einwanderung. Mit dem erfolgreichen Business Immigration Service bieten wir eine Willkommenskultur, die unsere Stadt braucht. Berlin war immer eine Stadt der Einwanderung. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Migration ist Teil der Berliner DNA.

Zu einer ehrlichen Willkommenskultur gehört auch die Frage: Wer kommt zu uns, wer kann bleiben und wer kann nicht bleiben? Diese Fragen müssen wir unideologisch und ohne Ressentiments beantworten. Auch in einem Einwanderungsgesetz, das allein die SPD zu verantworten hätte, müssten wir neben der zentralen Frage der Einwanderung ebenso die Fragen der Aufenthaltsbeendigung und deren Durchsetzung regeln. Damit ziehen wir keine neuen Grenzen hoch, sondern stärken unsere Gesellschaft, die auf Freiheit, Solidarität und Rechtsstaatlichkeit beruht.

Wir dürfen bei den wichtigen Fragen der Migration nicht das Augenmaß verlieren. Der Beschluss des Bundestages zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist für uns von großer Bedeutung. Erstmals erkennt Deutschland damit gesetzlich an, ein Einwanderungsland zu sein und regelt den Zugang zu seinem Arbeitsmarkt. Das ist ein politischer Durchbruch, auch wenn ich mir noch konsequentere Regeln gewünscht hätte. Das ging aber mit der CDU/CSU nicht. Ich sehe auch eine Reihe von Regelungen des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes kritisch. Zum Beispiel das Festhalten an der Abschiebehaft. Auch die Regelung des Verbleibs von geflüchteten Menschen in sogenannten Ankerzentren für eine Dauer von bis zu 18 Monaten. Das betrifft ja keine Gefährder, sondern normale Familien. Das widerspricht meiner Auffassung von einer humanitären Migrationspolitik und das wird es in Berlin weiterhin nicht geben. Wir schieben auch keine Menschen aus Schulen, Krankenhäusern oder Jugendhilfeeinrichtungen ab. Wir haben uns im R2G-Koalitionsvertrag aber auch auf freiwillige Rückkehr und als letztes Mittel auf die Direktabschiebung verständigt. Hierfür brauchten wir dringend eine klare gesetzliche Regelung, die jetzt gegeben ist.