70 Jahre Grundgesetz

Heute vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde unser Grundgesetz erlassen. Bis heute bietet es ein starkes Fundament für unsere demokratische Gesellschaft. Die unantastbare Menschenwürde, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung, die Gleichberechtigung der Geschlechter und das Diskriminierungsverbot – diese und viele weitere grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte sind unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar in Deutschland garantiert.

Die 65 Gründungsmütter und -väter gaben uns einen Anker mit, der die Lehren der Geschichte aufnahm und gleichwohl auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren kann. Damit bleibt unser Grundgesetz auch weiterhin zeitgemäß und zukunftsfähig. Dennoch obliegt es jeder Generation, es neu mit Leben zu füllen und gleichzeitig gegen die Feinde unserer Demokratie zu verteidigen. Beides sind Aufgaben, denen sich die SPD verpflichtet fühlt.