Nächtlicher Anschlag auf mein Bürgerbüro

Eine Stadt wie Berlin braucht Freiräume. Diese Freiräume dürfen aber keine Räume sein, von denen Gewalt ausgeht. Freiräume sind keine rechtsfreien Räume. Auch dort gilt Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.“ Gewalt ist mit Sicherheit der falsche Weg, um Freiräume zu verteidigen.

Artikel auf bz-berlin.de vom 29.07.2020