Menschenrechte von Lesben, Schwulen,Bisexuellen und Transgender in Kaliningrad und ganz Russland schützen
Lichtenbergs Bürgermeisters sagt Reise aus Protest ab
Berlin – Lichtenbergs Bürgermeister Andreas Geisel hat in einem Brief an den Oberbürgermeister der Lichtenberger Partnerstadt Kaliningrad, Alexander Yaroshuk, den Protest der Lichtenberger BVV gegen ein Gesetzesvorhaben der russischen Duma zum Ausdruck gebracht und seine für Mitte Juli geplante Reise nach Kaliningrad abgesagt. Die Duma plant ein landesweites Verbot sogenannter „Propagierung von Homosexualität“, welches die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender massiv einschränken würde.
Dazu Andreas Geisel: „Das in der russischen Duma derzeit vorbereitete Gesetz, Artikel 6.13.1, das die „Propagierung“ von Homosexualität in der Öffentlichkeit verbieten soll, ist diskriminierend. Jedes Reden über Homosexualität würde damit verboten sein, Küsse gleichgeschlechtlich liebender Menschen unter Strafe gestellt, das Zeigen der Regenbogenfahne – das Symbol der Lesben- und Schwulenbewegung – sowie Demonstrationen für die Rechte von Homosexuellen sollen mit hohen Geldstrafen geahndet werden können. Ferner ist zu befürchten, dass angesichts dieses Verbotes auch die Aufklärung über HIV und Aids eingeschränkt sowie Beratungsangebote für homosexuelle Jugendliche kriminalisiert werden. Dieses Gesetz würde die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender in Russland einsetzen, noch weiter erschweren, als dies derzeit schon der Fall ist.“
Alle demokratischen Fraktionen in der Lichtenberger Bezirksverordnetenversammlung hatten, basierend auf einer ursprünglichen Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf ihrer letzten Tagung einstimmig den Beschluss gefasst, gegen dieses homophobe Gesetzesvorhaben der russischen Duma zu protestieren. Die anderen deutschen Partnerstädte Kaliningrads (Kiel, Rostock und Bremerhaven) werden von diesem Schritt entsprechend informiert.
In der Anlage befinden sich der Beschluss der BVV und das Protestschreiben des Bezirksbürgermeisters.
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