Erklärung zum Verbot des Trauermarsch für die Toten von Politik

Die Versammlungsbehörde hat den Aufzug „Trauermarsch für die Toten von Politik“ am 9.11.2018 untersagt. In ihrer Begründung, die heute dem Anmelder der Versammlung zugestellt wurde, heißt es: „Nach § 15 Abs. 1 VersG kann eine Versammlung unter freiem Himmel bzw. ein Aufzug verboten werden, wenn nach den erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist. Die Art der Durchführung Ihres Aufzuges würde in eklatanter Weise den Sinn und moralisch-ethischen Stellenwert dieses Gedenktages negieren. Er ist damit aus Gründen der öffentlichen Ordnung zu verbieten.“
Das Verbot erstreckt auch auf alle Ersatzveranstaltungen am 9. November 2018.

Dazu erkläre ich Folgendes:

Unsere Demokratie muss und kann eine Menge aushalten. Wir Demokraten können gut mit widerstreitenden Meinungen umgehen. Unsere Demokratie muss sich aber nicht alles gefallen lassen. Vor allem nicht von denen, die unser demokratisches Gemeinwesen eigentlich verachten. Die Vorstellung, dass Rechtsextremisten am 80. Jahrestag der Reichspogromnacht – womöglich noch in der Dunkelheit mit brennenden Kerzen – durch das Regierungsviertel marschieren, finde ich unerträglich.
Die Provokation, die von dieser Demonstration in Richtung der Opfer und ihrer Nachfahren ausgeht, ist gewollt und wird bewusst eingesetzt. Hier sollen kontinuierlich die roten Linien Richtung rechts verschoben werden. Wir dürfen offenen Rechtsextremismus unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit nicht länger tolerieren. An dieser Stelle müssen alle Demokratinnen und Demokraten zusammenstehen und sagen: Stopp. Bis hierhin und nicht weiter.