Einvernehmliche Lösung zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg und der Kleingartenanlage Feldtmannsburg e.V. gefunden

Zur bisher strittigen Frage der Überquerung einer öffentlichen Grünanlage (Radweg) mit Fäkalienfahrzeugen zur Entsorgung der Sammelgruben der Kleingartenanlage Feldtmannsburg e.V. in Hohenschönhausen wurde heute in einem klärenden Gespräch eine einvernehmliche Lösung gefunden. Das Bezirksamt und der Vorsitzende der Kleingartenanlage einigten sich auf eine weitere befristete Verlängerung der erteilten Ausnahmegenehmigung zur Überquerung des Radweges mit Fäkalienfahrzeugen bis Ende 2012. Bis spätestens dahin wird das Tor zur Kleingartenanlage in der Feldtmannstr. 66 erweitert, so dass ein Befahren auch dieses Teils der Kleingartenanlage mit Fäkalien- und ggf. auch mit Rettungsfahrzeugen möglich wird. Außerdem wird dieser Zugang zur Kleingartenanlage mit Rasengittersteinen befestigt, was durch das Bezirksamt zweckgebunden finanziell unterstützt wird. Nach Fertigstellung dieser Baumaßnahmen erfolgt die Entsorgung dieses Teils der Kleingartenanlage dann über die Feldtmannstraße und nicht mehr durch die Überquerung der öffentlichen Grünanlage (Radweg).
An dem Gespräch nahm auch der Vorsitzende des BVV-Ausschusses für Umwelt und Gesundheit teil, weil sich auch die BVV Lichtenberg mit der Thematik befasst hatte.

Das Protokoll des einvernehmlichen Gesprächs hat folgenden Inhalt:

Protokoll des Gespräches vom 04.07.2011 beim Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Herrn Geisel, zum Widerspruchsbescheid vom 30.05.2011

Anwesende: Herr Geisel
Herr Rechtsanwalt Naumann
Herr Pilz, KGA Feldtmannsburg
Herr Grunst, Vorsitzender Ausschuss Umwelt und Gesundheit BVV
Lichtenberg
Frau Jaenisch, Amtsleiterin Umwelt und Natur

Ergebnisse:

1. Das Tor zur KGA wird vom Amt für Umwelt und Natur verbreitert, so dass eine Befahrbarkeit gegeben ist.

2. Herbeiführung einer provisorischen Entwässerungslösung für den Bereich des öffentlichen Straßenlandes Feldtmannstraße.
Die Prüfung der technischen Umsetzung erfolgt zurzeit durch das Amt für Bauen und Verkehr.

3. Das Bezirksamt erteilt der KGA befristet eine Ausnahmegenehmigung zur Überquerung des öffentlichen Radweges mit Fäkalienfahrzeugen bis die Entsorgung des Bezirkes II der KGA Feldtmannsburg über die Zufahrt Feldtmannstr. 66 (Realisierung Umbau Tor und Verlegung Rasengittersteine in 2012) sichergestellt ist. Dieses Protokoll gilt gleichzeitig als erneute Verlängerung der befristeten Ausnahmegenehmigung. Ein gesondertes Schreiben des Amtes für Umwelt und Natur folgt.

4. Das Bezirksamt stellt in 2012 zweckgebunden maximal 3000,– € als Unterstützung der Realisierung der vereinbarten Maßnahmen zur Verfügung.

5. Das Bezirksamt teilt den Mitgliedern der KGA in einem Brief das Ergebnis des heutigen Gespräches mit.

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