Das Wohnraumversorgungsgesetz – ein Erfolg für Mieterinnen und Mieter

Am Donnerstag den 12. November 2015 hat das Abgeordnetenhaus das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz beschlossen. Es bietet eine Vielzahl von Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter Berlins.

Der Entwurf des Gesetzes basiert auf den Ergebnissen von Gesprächen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Initiative Mietenvolksentscheid, der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats.

Ich habe immer sehr deutlich gemacht, dass ich viele Ziele des in Berlin initiierten Mietenvolksbegehrens politisch teile. Es war mir wichtig, mit der Initiative Mietenvolksentscheid gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die schneller, kostengünstiger und effektiver umsetzbar sind als es bei Durchführung des Volksentscheids selbst möglich wäre.

Mit dem verabschiedeten Gesetz sind die Vereinbarungen mit der Initiative nun rechtskräftig geworden. Damit helfen wir schnell und effizient vor allem einkommensschwächeren Haushalten. Durch die Dämpfung der Mietentwicklung und den Wohnungsneubau profitieren aber darüber hinaus alle Mieterinnen und Mieter Berlins.

Durch das Gesetz werden unter anderem die landeseigenen Wohnungsunternehmen noch mehr als bisher auf die Wohnraumversorgung von einkommensschwächeren Haushalten ausgerichtet. Zum anderen wird die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen verbessert, so dass deren Wohnungsbestände von jetzt knapp 300.000 auf perspektivisch 400.000 Wohnungen erweitert werden können. Angesichts des starken Bevölkerungswachstums von Berlin brauchen wir sehr schnell mehr kostengünstigen Wohnraum: Hierfür machen wir unsere landeseigenen Unternehmen stark.

Zur Förderung des Wohnungsneubaus, der Modernisierung und Instandsetzung wird zudem ein „Sondervermögen Wohnraumförderfonds Berlin“ errichtet.

Für Mieterinnen und Mieter in den Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus wird mit der Gesetzesänderung ein neues Konzept der finanziellen Unterstützung eingeführt. Wenn die Nettokaltmiete die Grenze von 30 Prozent des anrechenbaren Gesamteinkommens eines Haushalts überschreitet, wird ein Mietzuschuss gezahlt.

Das Wohnraumversorgungsgesetz ist ein weiterer wichtiger Baustein unserer vielfältigen Maßnahmen, um bezahlbares Wohnen in Berlin auch für die Zukunft sicher zu stellen.

 

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