5-Punkte-Plan zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität

Gestern saßen die wichtigsten Berliner Vertreterinnen und Vertreter unseres Rechtsstaates an einem Tisch zusammen, um über neue Mittel und Wege zur Bekämpfung organisierter krimineller Strukturen zu beraten. Mit unserem ressortübergreifenden 5-Punkte-Plan wollen wir geltendes Recht und gesellschaftliche Regeln wirkungsvoller durchzusetzen. Es wird ein langer Weg, aber alle beteiligten Stellen sind fest entschlossen, ihn konsequent und gemeinsam zu gehen.

Unser 5-Punkte-Plan:

  1. Konsequente Verfolgung und Ahndung von Regelverstößen: Niedrigschwelliges Eingreifen im Vorfeld und Umfeld der Organisierten Kriminalität z.B. bei Profilierungsfahrten und Ordnungswidrigkeiten.
  2. Vermögen einziehen: Intensivierung der rechtlichen Möglichkeiten zur Vermögensabschöpfung. Gründung einer Spezialabteilung durch die Generalstaatsanwaltschaft zur Abschöpfung kriminellen Vermögens. Einbindung der Kompetenzen der Senatsverwaltung für Finanzen, z.B. bei der Vermögensschätzung.
  3. Verstärkte Gewerbe- und Finanzkontrollen: Steigerung der Zahl steuerrechtlicher Gewerbekontrollen und Verbesserung des Informationsaustauschs zur Verhinderung von Geldwäsche. Konsequente Anzeige von Steuerstraftaten und entsprechende Hinweise durch alle beteiligten Behörden an die Finanzverwaltung.
  4. Einstieg verhindern, Ausstieg ermöglichen: Erarbeitung eines ressortübergreifenden phänomenbezogenen Landesrahmenkonzepts zur Entwicklung präventiver Maßnahmen und entsprechender Ausstiegsszenarien
  5. Ressortübergreifende Zusammenarbeit: Aufbau einer neuen Koordinierungsstelle Organisierte Kriminalität (KO-OK). Einrichtung der Geschäftsstelle zum 1. Dezember 2018 beim LKA Berlin, erstes Treffen der beteiligten Ressorts noch in diesem Jahr.